Als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich, ob in Ihren Unternehmen die jeweils geltenden Datenschutzrichtlinien eingehalten werden. Meine Expertise und Erfahrung umfassen die folgenden Bereiche:
Datenschutzbeauftragter
Ihr Datenschutzbeauftragter Jörg Wehlte: Für Sie vor Ort
Unsere Leistungen im Überblick
- Wir kommen direkt in Ihr Unternehmen – deutschlandweit
- Bei uns erhalten Sie eine persönliche Beratung mit individuellem Angebot
- Als externer Datenschutzbeauftragter prüfe ich objektiv, ob alle Vorgaben im Sinne des Bundedatenschutzgesetzes (BDSG) eingehalten werden
- Sie sparen die Kosten für die Aus- und Weiterbildung Ihrer Mitarbeiter – denn wir bringen bereits alle Qualifikationen mit
- Als externer Datenschutzbeauftragter besteht nicht die Gefahr, in einen Interessenkonflikt zu geraten – Ihre rechtliche Absicherung hat für uns immer oberste Priorität
- Wir bringen viel Praxiserfahrungen aus anderen Unternehmen mit und kennen die Fallstricke, mit denen sich Firmen immer wieder auseinandersetzen müssen
Jörg Wehlte: Ihr externer Datenschutzbeauftragter aus Leipzig
- Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
- Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)
- Telekommunikationsgesetz (TKG)
- Telemediengesetz (TMG)
Datenschutz erklärt – was sich dahinter verbirgt und wie das Ihre Arbeit beeinflusst:
Die meisten von uns sind auf die ein oder andere Weise bereits mit dem Thema Datenschutz in Berührung gekommen – sei es privat oder beruflich. Wer sich bei einem Newsletter anmeldet, wird vorher umfassend informiert, was ihn erwartet und muss seine E-Mailadresse im sogenannten Double-Opt-In-Verfahren bestätigen. Kunden, die online eine Reise buchen, geben ihre Konto- oder Kreditkartendaten vertrauensvoll in die Hände der Veranstalter. Blogger, die eine Website betreiben, müssen ein leicht auffindbares Impressum sowie eine Datenschutzerklärung einfügen. Wer ein Firmennetzwerk einrichtet, muss seine Daten und Geräte schützen. Sie sehen schon, der Umgang mit persönlichen und sensiblen Daten ist allgegenwärtig. In Deutschland werden diese Daten mit Hilfe von verschiedenen Gesetzen und Verordnungen wie der Datenschutzgrundverordnung und dem Telemediengesetz geschützt.
Datenschutz im Unternehmen: Hier gibt es Schwachstellen
Unternehmen leben davon, Kunden zu haben, Organisationen tauschen sich mit Interessengruppen aus und Informationsdienstleister wie Zeitungen sind auf ihre Leser angewiesen. Zwischen all diesen Personen findet ein Datenaustausch statt und das bereits, wenn ein Nutzer die Website der anbietenden Firma betritt. Sobald dieser dann noch persönliche Daten wie Name, Adresse, Zahlungsinformationen oder E-Mail-Adresse preisgibt, die von Mitarbeitern des Anbieters verarbeitet werden, ist Datenschutz ein wichtiges Thema.
Typische Schwachstellen beim Thema Datenschutz sind ungeschulte Mitarbeiter, nicht ausreichend gesicherte Websites und mangelhafte Programme. Bei all diesen Bereichen bietet die Wehlte-IT individuelle Lösungen an, um auch Ihr Unternehmen rechtlich auf ein sicheres Fundament zu stellen.
Die Zusammenarbeit mit uns: So machen wir Ihr Unternehmen fit für DSGVO, BDSG, TKG und TMG
Sie haben den Überblick über alle geltenden Gesetze, Bestimmungen und Verordnungen im Hinblick auf den Datenschutz verloren? Kein Problem, dafür gibt es uns! Als externer Datenschutzbeauftragter berät Sie unser Experte Jörg Wehlte und schnürt Ihnen ein Lösungspaket, dass genau auf die Bedürfnisse Ihres Unternehmens abgestimmt ist.
Jetzt Kontakt mit unserem Datenschutzbeauftragten Jörg Wehlte aufnehmen:
Diese Fragen werden uns häufig gestellt:
Was macht ein Datenschutzbeauftragter?
Ein Datenschutzbeauftragter sorgt dafür, dass bei Prozessen, die automatisiert an einem technischen Gerät wie einem Computer durchgeführt werden, alle gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen eingehalten werden. Das kann den Umgang mit Kundendaten, die Schulung von Mitarbeitern aber auch die rechtssichere Kennzeichnung von Websites betreffen.
Ab welcher Mitarbeiteranzahl benötige ich einen Datenschutzbeauftragten?
Sie benötigen einen Datenschutzbeauftragten, sobald in Ihren Unternehmen mehr als zehn Mitarbeiter personenbezogene Daten automatisiert verarbeiten. Im Klartext heißt das, wenn Sie über zehn Kundenberater haben, die auf ihren jeweiligen Computern personenbezogene Kundendaten verarbeiten, müssen Sie einen Datenschutzbeauftragten bestimmen. Eine Ausnahme stellen Arztpraxen dar, hier müssen mindestens 20 Angestellte die Daten der Patienten verarbeiten.
Warum brauche ich einen externen Datenschutzbeauftragen?
Im Gegensatz zum internen Datenschutzbeauftragten ist der externe Datenschutzbeauftragte unbefangen und beurteilt Ihr Unternehmen objektiv. Er gerät also nicht in Interessenkonflikte. Außerdem ist er durch unabhängige Institute zertifiziert und immer auf dem neuesten Stand. Er bringt Erfahrung aus anderen Unternehmen mit und kennt die typischen Schwachstellen bei der Umsetzung von Datenschutzmaßnahmen.
Brauche ich im Hinblick auf die DSGVO einen Datenschutzbeauftragten?
Das kommt auf Ihre Unternehmensgröße an. Arbeiten mehr als zehn Personen in Ihrem Betrieb automatisiert mit personenbezogenen Daten, benötigen Sie einen Datenschutzbeauftragten. Unabhängig davon ist es auch für kleinere Firmen im Hinblick auf die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ratsam, mit einem Datenschutzbeauftraften zusammenzuarbeiten.
Kann der Geschäftsführer gleichzeitig Datenschutzbeauftragter sein?
Da ein Geschäftsführer, Vorstand oder Abteilungsleiter auch persönliche Interessen mitbringt, ist er für die Position des Datenschutzbeauftragten nicht geeignet. Hier würde es zu Interessenkonflikten kommen, da Führungskraft nicht gewährleisten kann, datenschutzrelevante Themen objektiv zu bewerten.
Für welche Unternehmen lohnt sich ein Datenschutzbeauftragter?
Grundsätzlich lohnt sich ein Datenschutzbeauftragter für alle Unternehmen. Bereits der private Blogger kommt im Impressum und der Datenschutzerklärung mit dem Thema Datenschutz in Berührung. Werden die Anforderungen komplexer, kann ein Datenschutzbeauftragter fachkundige Abhilfe schaffen und bei der Einhaltung aller Gesetze, Verordnungen und Richtlinien unterstützen.
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